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1. Die Völker des Altertums, Römer und Germanen bis zu Karl dem Großen - S. 1

1906 - Leipzig : Hirt
Leitfaden der Geschichte Hhere Mdchenschulen und oerwandte Anstalten In drei Teilen. Erster Teil: Die Wlher des Altertums. Rmer und Germanen bis zu Karl dem Trotzen. Mit einem Bildersnhsnge, enthaltend 65 Abbildungen in Schwarzdruck sowie 5 Barten und 1 Tafel: Dorisches Geblk" in Farbendruck. fr Dr. Joseph Dahmen. Fnfte, durchgesehene Auflage. iywffi'iefri. Ferdinand Hirt & Sohn. Leipzig, 1906.

2. Grundriss der römischen Altertümer - S. 127

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 64. Causa, ins und iudicium. 127 b) Vormundschaft, tutela legitima agnatorum. Da die Frau, sogar die selbständige (sui iuris), weil sie nicht vor Gericht erscheinen konnte, in allen Rechtssachen einen Vertreter (tutor = auctor, qui suam auctoritatem interponit) brauchte und ebenso in ihrer Vermögensverwaltung, so war ein Verwandter kraft seiner Gen-tilität der rechtmäfsige Vertreter. — Ferner brauchten die Unmündigen, Knaben unter 14, Mädchen unter 17 Jahren, einen tutor. In allen diesen Fällen war der Verwandte der gesetzliche Vertreter (Agnatentutel). Hatte ein tutor seinen Mündel (pupillus) ungerecht behandelt, so konnte dieser, mündig geworden, eine Vormundschaftsklage (actio tutelae) anstrengen. Überdies genofs der Gentile noch andere Gentilitätsrechte; Teilnahme an den sacra gentilicia, Anspruch auf den Patronat über die Klienten seiner Familie u. s. f. Anmerkung 1. Nicht zu verwechseln mit der obigen tutela ist die cura, ebenfalls eine Vormundschaft, allein nur bei solchen, denen aus moralischen oder intellectuellen Gebrechen von Staatswegen ein curator (Pfleger) gesetzt wird, nämlich den Geistesgestörten (furiosi), Verschwendern (prodigi) und Blödsinnigen. Diesen wurde die Vermögensverwaltung benommen (alicui bonis interdicere). Anmerkung 2. Venvandtschaftsgrade der Blutsverwandten (cognati, cog-natio) und der Schwägerschaft (affines, offinitas): a) in absteigender Linie (Descendenten) : pater familias — mater familias, filius —filia, nepos — neptis, pronepos — proneptis, abnepos, adnepos, trinepos (alle weiteren Grade vom siebten an heifsen posteriores, i-o'yovot, Nachkommen); b) in auf steigender Linie (Ascendenten) : filius — filia, pater — mater, avus — avia, proavus — proavia, abavus, atavus, tritavus. Die weiteren Grade sind die maiores (jzpo-yov&[), Vorfahren, Ahnen. — Andere Verwandtschaftsbezeichnungen: patruus, Bruder des Vaters (Oheim), avunculus, Bruder der Mutter; amita, Schwester des Vaters (Tante), matertera, Schwester der Mutter; consobrini und sobrini (= sororini), Geschwisterkinder (Vetter und Muhme) und Nachgeschwisterkinder. In der Schwägerschaft (affinitas) sind socer und socrus, Schwiegervater und Schwiegermutter; gener und nur us, Schwiegersohn und -Tochter (Schnur). Noverca, Stiefmutter, privignus (für privigenus), Stiefsohn. — Pro-pinqui und necessarii bezeichnen im allgemeinen Verwandte der cognatio und affinitas. Die Rechtspflege (Gerichtswesen). § 64. Causa, ius und iudicium. Die Rechtspflege wacht über die Rechte (iura) sowohl des öffentlichen (staatlichen) als des privaten Lebens (der einzelnen Individuen), und bestraft jede Verletzung derselben. Jede Rechtssache (Prozefs, Rechtsfall) heifst causa, und wir unterscheiden causae publicae, öffentliche Rechtsfälle, d. i. solche, welche den

3. Grundriss der römischen Altertümer - S. 119

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 58. Die Ehe. Manus. 119 1. Matrimonium iustum, legitinium. Dies ist nach dem strengen Civilrecht die allein gültige Ehe mit allen rechtlichen ir-kungen; sie kommt zu Stande zwischen ebenbürtigen, römischbürgerlichen Personen, d. h. zwischen solchen, die gegenseitiges conubium (ius conubii, £~iyaut/x) haben, also in älterer Zeit nur zwischen Patriciern, seit 445 y. Chr. (lex Canuleia) auch zwischen Patriciern und Plebejern. Mit Verleihung der Civität an die Latiner , Italiker und zuletzt an alle Freien des Reiches, ward das conubium an alle diese übertragen. Ferner war zum matrimonium iustum nötig das gesetzliche Alter (14 bezw. 12 Jahre) und Heirat in erlaubten Verwandtschaftsgraden. Anmerkung. Conubium bedeutet meistens fakultativ das Recht zu einer gültigen Ehe = ius conubii, seltener faktische Ehe. Die Eheschlief sung geschah in einer strengeren und einer freieren Weise. a) Confarreatione. Dies die strenge, feierliche und sakralrechtliche Ehe-schliefsung, wobei nach Einholung der Auspicien nach dem alten Pon-tifikalrechte vor dem pontifex, flamen Dialis und zehn Zeugen unter Darbringung eines Opferkuchens aus Spelt (far, libum farreum, panis farreus, wovon der Name confarreatio) die Ehe eingegangen wird. Eine solche Ehe galt für besonders heilig; ihre Lösung geschah durch diffarreatio. Diese Form ging allmählich unter und blieb nur für gewisse Priestertümer, z. B. den flamen Dialis mit Rücksicht auf die sacra publica Vorschrift. b) Tjsu, d. i. durch eine Art Verjährung, wenn die Frau ein ganzes Jahr ohne Unterbrechung im Hause des Mannes wohnte. c) Coemptione, Eheschliefsung durch Kauf (mancipatione), indem der künftige Gatte vor fünf Zeugen eine von einem libripens gehaltene Wage mit einem Erzstück (aes raudusculum) berührte. Diese symbolische Handlung galt einem Kaufe gleich, durch den die Frau in die eherechtliche Gewalt (manus) des Mannes kommt. Während die erste Eheschliefsung unserer kirchlichen entspricht und sakralrechtliche Wirkung hat, sind letztere zwei Arten nur civilrechtlich (= Civilehe). 2. Matrimonium iniustum, unebenbürtige und darum civilrechtlich ungültige (lllegitimum) Ehe, wiewohl sie völkerrechtlich anerkannt wurde. Ungesetzlich aber ist eine Ehe zwischen Römern und Fremden (peregrini), weil letztere kein conubium haben. Die Kinder aus solchen Ehen waren illegitim, erlangen kein Bürgerrecht und der Tater erwirbt über sie keinen patria potestas. 3. Folgen der gesetzlichen Ehe. Nach römischer Anschauung ist nur das Familienhaupt (pater familias) völlig rechtsfähig (sui iuris), Sohn und Tochter (filius und filia familias) sind, obwohl frei, nicht sui iuris, sondern stehen in der väterlichen Gewalt. Wenn nun die Tochter heiratet, so tritt sie aus der väterlichen

4. Das Altertum - S. uncounted

1905 - Bamberg : Buchner
C C Kuchners Derlag. Rndolf Koch, Kamberg. Smmlnll iltlltscher Iichtllilgtil iiii Prosmerke fr den Schulgebrauch herausgegeben von August Brunner, k. Gymnasialkonrektor. 1. Ausgewhlte Abhandlungen und Reden, erklrt v. Gymnasialprofessor Dr. Aler. Kaldi. 60 Pf. Inhalt: Schiller, Die Schaubhne als eine moralische Anstalt betrachtet. Schiller, Was heit und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte? Friedr. Jacobs, Die Bildung der Jugend zur Humanitt. Eduard von Schenk, Festrede bei der feierlichen Grundsteinlegung der Walhalla. Ludw. Dderlein, Festrede an Schillers 100 jhr. Geburtstage. Ernst Curtius, Gedchtnisrede auf Kaiser Wilhelm I. 2. Goethes Hermann und Dorothea, erklrt von Rektor Professor Dr. I. D. Krallingcr. 50 Pf. 3. Herders Cid, erklrt von Professor <62*1. 70 Pf. 4. Shakespeares Julius Csar in A. W. v. Schlegels bersetzung, erklrt von Professor Anton Gngtert. 50 Pf. 5. Goethes Iphigenie a. Tanris, erklrt v. Gymn.-Rektor M. Saferer. 50 Pf. 6. Schilters Wilhelm Tell. erklrt v. Rektor Dr. gl. H. Krallinger. 60 Pf. 7. Uhlands Herzog Ernst von Schwaben, erklrt von Gymnasial-prof. 4 Dr. Ludwig Kauer. 50 Pf. 8. Das Nibelungenlied im Urtext, erkl. v. Gymu.-Prof. Dr. H. Stcket. 90 Pf. 9. Kessiugs Minna von Karnhelm, erklrt v. Professor Dr. Kart Kffner. 50 Pf. 10. Goethes Ggmont, erklrt v. Gym- naftalreftor Mar Saferer. 50 Pf. 11. Goethes Gtz von Serlichingen, erklrt von Gymnasialprof. Dr. Hugo Steiger. 60 Pf. 12. Ausgewhlte Aeden (der Abhand- lungen u. Reben Ii. Teil), erklrt v. Gymnasialprof. Dr. A. Kaldi. 60 Pf. Inhalt: I.i. Engel,Lobrede auf den König (Friedrich den Gr.). Ludw. Dderlein, Rede zur Erinnerung an die Verffentlichung der bayerischen Staatsverfassung. Franz Grillparzer. Rede am Grabe Beethovens. Kardinal Ioh. von Geisse!, Festrede bei der Einweihung des Klner Domes. I. von Dllingcr, Zum Gedchtnis des Knigs Maximilian Ii. von Bayern F r st Bismarck, Rrichslagsrede vom S. Mai 1871. Christian Eron, Goethe und die Schule. Graf Eulenburg. Zur Einweihung de Nationaldenkmals auf dem Niederwalde. 13. Uhlauds Kndwig der Sayer, erkl. v. Gymnasialprof. Dr. A. Meuinger. 50 Pf. 14. Krners Zriny, erklrt von Rektor Prof. Dr. J. K. Krallinger. 50 Pf. 15. Schillers Jungfrau v. Orleans, erkl. von Gymnasialprof. S. Liierte. 60 Pf. 16. Schillers Maria Stuart, erklrt v. Gymnasialprof. Jos. Liierte. 60 Pf. 17. Kessmgs Cmilia Oatotti, erkl. v. Gymnasialrektor M. Saferer. 50 Pf. 18. Uhlands Gedichte in Answahl(m. einer Karte), erklrt v.gymnasialpros. Dr. Hermann Stocket. 80 Pf. 19. Hessings Uathan der Meise, erkl.v. Gymnasialprof.dr.g. Ammer. 60 Pf. 20. Goethe, Aus meinem Keben. (Dichtnng und Wahrheit) I., erklrt von Professor J. Kamanu. M. 1. 21. Goethe, Aus meinem Keben. (Dichtung und Wahrheit) Ii., erklrt von Professor J. Kamann. 70 Pf. 22. Schillers Don Karlos, erklrt von Gymnasialprof.dr. G. Ammer. 70 Pf. 23. Goethes Torquato Tasso. erkl. v. Gymnasialrektor M. Hoferer. 60 Pf. 24. Schillers Kraut v. Mesjina, erkl. v. Gymn.-Rektordr. S.gnglert. 60pf. 25. Schillers Mallenstein, erklrt von Reallehrer Dr. K. Frnkel. M. 1.50. ^5 Zu beziehen durch alle Buchhandlungen. Georg-Eckert-Institut Bs78 1 029 1 49 0

5. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 114

1902 - Paderborn : Schöningh
114 den Lehnseid und begngte sich mit einem bloen Gelbde der Treue. Spter nahm er bei seiner Anwesenheit in Italien die gegen das Wormser Konkordat gemachten Zugestndnisse wieder zurck. 1. Streit mit den Staufern. Um den mchtigen Herzog Friedrich von Schwaben, welcher den Groll der seine Zurckweisung bei der Knigswahl nicht verbergen konnte, zu demtigen, forderte Lothar auf Grund eines Reichstagsbeschlusses die von Heinrich V. eingezogenen und den Staufern verliehenen Reichsgter als dem Reicke zustndig zurck und sprach, als sich Friedrich diesem neuen Gesetze nicht fgen wollte, der ihn die Acht aus. Um nun zu einem Kriege gegen seinen Gegner Untersttzung zu gewinnen, verlobte er seine Tochter Gertrud mit dem Welsen Heinrich dem Stolzen, Herzog von Bayern. Obwohl ihn dieser krftig untersttzte, so konnte er doch die Staufer nicht bezwingen. Friedrichs Bruder, Herzog Konrad von Franken (s. S. 100), lie sich sogar in Italien zum Könige ausrufen und in Monza (unw. Mailand) krnen. 2. Rmerzug (113233). Bei einer zwistigen Papstwahl erklrte sich Lothar fr den besonders von dem Abte Bernhard von Clairvaux begnstigten Innocenz Ii. gegen den vom Herzog Roger Ii.1 von Apulien und Sicilien untersttzten Anaclet Ii. Ja. er fhrte Innocenz, welcher selbst hilfeflehend nach Deutschland gekommen war, nach Rom, konnte aber den Gegenpapst nicht aus dem auf dem rechten Tiberufer gelegenen Stadtteile vertreiben und mute sich begngen, im Lateran, statt in der Peterskirche, nebst seiner Gemahlin (Richenza) die Kaiserkrone zu empfangen (1133). Der langjhrige Streit um den Besitz der Mathildischen Gter wurde jetzt dahin entschieden, da Lothar und nach seinem Tode sein Schwiegersohn Heinrich der Stolze 1 1) Roger Ii., seit 1130 Kg. von Sicilien, f 1154, _ Neffe von Robert Guiscard. _ Roger. 2) Wilhelm I., f 1166. Konstanze, 6) Gem. Heinrich Vi. 4) Tankrev v. Lecce, 3) Wilhelm Ii., f H89. t 1197- reg. 11891194. 7) Friedrich Ii.. 5) Wilhelm Iii.,__f 1250. + 1104' 8) Konrad Iv., f 1254. Manfred, 9) Konradin, f 1268. f 1266. Konstanze, 10) Gem. Peter Iii., Kg. v. Aragonien.

6. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 132

1902 - Paderborn : Schöningh
132 das seiner Vorgnger, selbst Ottos Iii., weit hinaus. Mit der Erwerbung Unteritaliens schien erreicht, was die Kaiser seit Otto I. in Italien angestrebt hatten. Und doch wurde gerade diese Erwerbung fr das glnzende Geschlecht der Staufer verhngnisvoll. Kaum begann die Kaisermacht sich selbstndig der die ppstliche zu erheben, da ward sie wieder durch einen Thronstreit in Deutschland und durch die Entschiedenheit des Papstes Innocenz Iii., eines anderen Gregor, in ihrem stolzen Aufschwnge gehemmt. Insoweit besteht zwischen Heinrich Iii. und Heinrich Vi. eine groe hnlichkeit, als unter beiden Herrschern die Kaisermacht ihren Hhepunkt erreichte, von dem sie unter der zunchst folgenden Regierung wieder herabsank. 4, Philipp von Schwaben, 11981208. Otto Iv., 11981215. 76. 1. Der Thronstreit. Die ftciufische Partei whlte jetzt, weil man eine vormundschaftliche Regierung vermeiden wollte, nicht Hein-richs dreijhrigen Sohn Friedrich, sondern seinen Bruder Philipp, Herzog von Schwaben, zum König. Mehrere rheinische Fürsten, der Erzbischof von Kln an der Spitze, erhoben dagegen Otto, den zweiten Sohn Heinrichs des Lwen. Whrend Philipp von den meisten Bischfen und Fürsten Deutschlands untersttzt wurde, standen auf Ottos Seite sein Oheim, König Richard von England, sein Schwager, der König von Dnemark, und der Herzog von Brabant. Beide Parteien suchten vor allem den Papst Innocenz Iii. fr sich zu gewinnen. Dieser ermahnte anfangs zu gtlicher Beilegung des Zwistes, entschied sich aber endlich, weil er von dem Stanfer Gefahr fr die Selbstndigkeit Italiens und des ppstlichen Stuhles befrchtete, fr Otto und befahl den Stnden bei Strafe des Bannes, ihn anzuerkennen. Dies hatte zwar die Folge, da sich mehrere geistliche Fürsten auf die Seite Ottos stellten; indes gewann doch Philipp durch feine persnliche Tchtigkeit immer mehr Anhang und zwang seinen Gegner sogar, sich nach England zu flchten. Als aber dieser nach Deutschland zurckkehrte, um, von England und Dnemark untersttzt, das Verlorene wiederzugewinnen, ward Philipp, ehe es noch zum letzten Entscheidungskampse kam, zu Bamberg von Otto von Wittelsbach, dem Neffen jenes Otto von Wittelsbach, dem einst Friedrich I. Bayern verliehen hatte, aus Privatrache ermordet (1208). Das Reich erlitt durch seinen Tod einen empfindlichen Verlust, da er mit des Vaters Entschiedenheit und Tatkraft vershnende Milde paarte. 2. Otto. Um die staufische Partei zu gewinnen, verlobte sich Otto unter Zustimmung des Papstes mit Philipps erst zwlfjhriger Tochter

7. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 151

1902 - Paderborn : Schöningh
151 Schwert und Lanze, und die Hauptkunst bestand darin, den Gegner durch einen Lanzensto geschickt aus dem Sattel zu heben. Der Buhurt war ein ungefhrliches Reiterschauspiel, das Turnier ein Massenkampf, tue Tioste ein Zweikampf. Den Preis, in kostbaren Waffen, Halsketten und dergleichen Schmuck bestehend, erhielt der Sieger aus der Hand vornehmer Frauen. Spter schritt die Kirche gegen die Turniere ein well dabei oft tdliche Verwundungen vorkamen, und als König Heinrich Ii. von Frankreich an einer im Lanzenstechen erhaltenen Wunde starb (1559), wurden dieselben gnzlich verboten. - Mit der Hebung des Rittertums hmg Die groe Vermehrung der Ritterburgen zusammen. Sie waren mit langen Umfassungsmauern umgeben; zwischen diesen und dem Burghofe lag der R mitteler ein weiter Raum mit den Wirtschaftsgebuden. Durch das Burgtor gelangte man auf den Burghof. Hier stand das Herrenhaus oder der Palas, das Frauenhaus oder die Kemenate und der Bercksrted. ein hoher Wartturm mit dem Burgverlie. Der Bau der Burgen mit ihren Zinnen, Lauben (Fensternischen) und Erkern bot der Baukunst manche lohnende Aufgabe. Frankreich. 83. Das Hauptbestreben der Capetingischen Könige (reg. 987 1328) dieser Zeit war darauf gerichtet, die Thronfolge in ihrer Familie zu sichern, das Knigtum den mchtigen Vasallen gegenber zu strken und mglichst viele Gebiete unmittelbar mit der Krone zu vereinigen, ein Bestreben, welches um so mehr geboten erschien, da das Krongebtet anfangs nur die Grafschaft Paris. Orleans und einen Teil der Picardie umfate. Als Ludwig Vii. (113780) sich nach Beendigung seines Kreuzzuges (s. S. 118) von seiner leichtfertigen Gemahlin Eleonore, der Erbin von Guyenne. Gascogne und Poitou. trennte, und diese dann den Herzog von der Normandie Heinrich Plantagenet. welcher auch die Grafschaft Anjou. Maine und Touraine besa, heiratete, kam. weil Heinrich bald darauf (1154) den englischen Thron bestieg, die westliche Hlfte des Landes als franzsisches Lehen an die Knigin von England. 7. Philipp Ii. Augustus (11801223) kndigte auf Veranlassung des Papstes den Albigensern den Krieg an (s. S. 135), fhrte gegen sein gegebenes Wort in Verbindung mit Johann ohne Land einen Krieg gegen dessen Bruder König Richard Lwenherz von England, worin er ihm die Normandie, Maine. Touraine und Poitou entri, und sicherte deren Besitz durch einen Sieg bei Bouvines der den Herzog von

8. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 183

1902 - Paderborn : Schöningh
- 183 nur um so grer. So konnte der morsche Bau des griechischen Reiches den Angriffen des Sultans Mohammed Ii. nicht widerstehen. Con-stantinopel fiel, und der Halbmond glnzte fortan auf der Hagia Sophia (1453). Mit der Hauptstadt ward das ganze Reich eine Beute des Siegers. Nur in Albanien behauptete sich der tapfere Georg Castriota (Scanderbeg, d. i. Fürst Alexander), und die Lenetianer retteten noch fr eine Zeitlang ihre Besitzungen im Sden der Halbinsel. 4. Erwerbung Burgunds durch die Heirat Maximilians. Whrend Kaiser Friedrich fr das Reich nur wenig sorgte, strebte er eifrig nach Erweiterung der sterreichischen Hausmacht. (Sein Wahl-sprnch: Austriae Est Imperare Orbi Universo.) In diesem Streben begnstigten ihn die Verhltnisse in Burgund. Das franzsische Herzogtum Burgund (Bonrgogne) hatte sich, seitdem Philipp der Khne, Sohn König Johanns von Frankreich, dasselbe erhalten hatte (1363), um die Freigrafschaft Burgund (Franche Comte), Flandern, Brabant und einige kleinere Gebiete vermehrt und war unter der weisen Re-gierung Herzogs Philipp des Guten zu einer hohen Blte gediehen (s. d. Stammtafel S. 193). Philipps Sohn. Karl der Khne, ein tapferer und geistig begabter Fürst, verfolgte den Plan, sein Herzogtum zu einem Knigreiche zu erheben, welches in der Mitte zwischen Frankreich und Deutschland von der Nordsee bis zu den Alpen reichen sollte. Um den Knigstitel zu erhalten, wandte er sich an den Kaiser und versprach dafr Friedrichs Sohne Maximilian die Hand seiner Tochter und Erbin Maria. Da aber Karl der Khne bei seiner Zusammenkunft mit dem Kaiser zu Trier zuerst die Verleihung des Knigstitels beanspruchte, brach der Kaiser die Unterhandlungen ab. Aus Rache nahm jetzt der Herzog bei einem Streite des vom Papste abgesetzten Erzbischoss von Kln mit dem vom Domkapitel gewhlten und vom Kaiser untersttzten Administrator fr den Erzbischos Partei und belagerte die feste Stadt Nen. welche diesem den Gehorsam gekndigt hatte (1474). Aber da inzwischen alle von ihm bedrohten Grenznachbarn, die Schweizer, der Herzog Renatus von Lothringen und der König Ludwig Xi. von Frankreich, sich mit dem Kaiser vereinigten und ein Reichsheer unter Albrecht Achilles von Brandenburg zum Entstze der Stadt heran-rckte, so mute er die Belagerung aufgeben. Er schlo nun, um seiner mchtigsten Feinde entledigt zu sein, mit dem franzsischen Könige einen Waffenstillstand und mit dem Kaiser einen Frieden auf Grund der beabsichtigten Vermhlung Maximilians mit seiner Tochter Maria.

9. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 236

1902 - Paderborn : Schöningh
- 236 Unter tausendfachen Gefahren gelangte er in das Gebiet der Dalekarlen. nahm, von den tapferen und freiheitliebenden Bauern untersttzt, Stock-Holm ein und befreite Schweden von der dnischen Herrschaft. Der Befreier Gustav Wafa wurde zum Könige gewhlt (1523). Um die Macht des Knigtums zu heben, suchte er die Rechte der hohen Geist-lichkeit zu beschrnken und aus den Kirchengtern ein reiches Kronland zu gewinnen. Die Verbreitung der lutherischen Lehre nach Schweden begnstigte seine Absichten, und der Reichstag zu Westerts, zu dem er auch Vertreter des Brger- und Bauernstandes zuzog, genehmigte nach einigem Widerstreben die Einziehung der Kirchengter und die Ein-shruug der Reformation (1527). 4. Die slavischen Lnder. In Polen blieb, wenngleich die freie Verfassung des Landes das Eindringen lutherischer und calvinistischer Lehren erleichterte, dennoch der grte Teil des Adels und des Volkes der alten Kirche treu. In Livland fand dagegen das lutherische Be-kenntnis Aufnahme. In Ungarn wandte sich ein groer Teil des Adels der neuen Lehre zu. 5. England. Hier regierte Das Haus Tudor, 14851603.1 Heinrich Vii. schwang sich durch den Sieg bei Bosworth 1485 auf den Thron und beendete den Brgerkrieg zwischen den Husern Jork und Lancaster. Sein Sohn Heinrich Viii. (15091547) war anfangs ein heftiger Gegner der Reformation und schrieb selbst gegen Luther ein Buch der die sieben Sakramente, wofr ihn der Papst mit dem Namen eines ,Defensor fidei' ehrte. Aber bald betrat er eine andere Bahn. Da er sich nm-lich von seiner Gemahlin Katharina von Aragonien. der Witwe * _Heinrich Vii. f 1509.__ Heinrich Viii. f 1547, Margareta, Maria, Gem. l. Kath. von Aragonien, Gem. Jakob Iv. Stuart, Gem. Karl v. Suffolk. 2. Anna Boleyn, K. v. Schottland. 3. Jane Seymour. Franziska, Jakob V. Gem. Heinrich Gray. Maria Stuart. Johanna Gray. Jakob I. (Vi.), ___K. v. Grobritannien, f 1625. 1. Maria 2. Elisabeth 3. Eduard Vi. t 1558. t 1603. f 1553.

10. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 237

1902 - Paderborn : Schöningh
237 seines Bruders Arthur, zu scheiden wnschte, um sich mit ihrem Hof-frulein Anna Boleyn (spr. Bolin) zu verbinden, so verlangte er vom Papste (Clemens Vii.) die Erlaubnis zu einer neuen Heirat. Obwohl der Papst diese verweigerte, weil frher Papst Julius Ii. die Erlaubnis zu der Ehe mit Arthurs Witwe erteilt hatte, so beharrte der König doch auf seinem Sinne. Der Kardinal Wolsey (spr. Uul). welcher bisher die Regierung geleitet hatte, wurde, weil er vom Papste die Ehe-scheidung nicht erwirken konnte, seines Amtes enthoben. Nachdem sich mehrere Universitten gegen die Rechtmigkeit der ersten Ehe aus-gesprochen, heiratete der König Anna Boleyn und erklrte sich mit Zu-ftimmung des willfhrigen Parlaments zum Oberhaupte der englischen Kirche (1534). Mehrere Katholiken. welche den Suprematseid ver-weigerten und die Erbfolgeordnung, wonach die aus der Ehe mit Katha-rina stammende Tochter Maria als zur Thronfolge unberechtigt erklrt wurde, verwarfen, wurden hingerichtet. Auch der frhere Kanzler Thomas Morus und der Bischof Fisher starben auf dem Blutgerst. Der neue Kanzler Thomas Crom well zog den grten Teil der Klster ein und besserte aus den Liegenschaften derselben den zerrtteten Staatshaushalt auf. Dann wurden sechs Glaubensartikel aufgestellt, in denen der Primat geleugnet, aber mehrere Einrichtungen der katholischen Kirche beibehalten wurden. Bald begann der König mit grausamer Willkr zu regieren. Von Anna Boleyn. welche ihm eine Tochter Elisabeth geboren, lie er sich angeblich wegen ihres unehrbaren Lebens-wandels durch einen gerichtlichen Ausspruch scheiden und sie selbst hin-richten. Tags darauf heiratete er die Johanna Seymour (spr. Simr). welche ihm einen Sohn, Eduard, schenkte, aber bald nach dessen Geburt starb. In vierter Ehe heiratete er die protestantische Prinzessin Anna von Cleve, aber er trennte sich bald wieder von ihr und verwies sie auf einen einsamen Landsitz. Seinen Kanzler Cromwell, welcher ihm zu dieser Heirat geraten, lie er, angeblich wegen Hochverrats, hinrichten. Unter seiner fnften Gemahlin Katharina Howard (spr. Haurd), einer Tochter des Herzogs von Norfolk, gewann die katholische Partei bei Hose wieder Geltung; aber auch ihr Haupt fiel aus dem Blutgerste. Seine sechste Gemahlin, Katharina Parr, sollte schon wegen Widerspruchs in Religionsfachen des Hochverrats angeklagt werden, als sie durch kluges Einlenken noch rechtzeitig dem drohenden Henkerschwert entging. Nachdem der König noch viele angesehene Männer seiner Laune und Willkr geopfert hatte, starb er 1547.
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